Die Geschäftsfähigkeit einer Person wird in Deutschland seltener angezweifelt als eine Testierfähigkeit. Bei Erstellung einer Vorsorgevollmacht kann sich aber die Frage, ob eine Geschäftsfähigkeit noch vorliegt, durchaus ergeben. Denn viele Menschen erteilen ihre Vorsorgevollmacht erst in höherem Alter. Ab dem 65. Lebensjahr steigt aber die Wahrscheinlichkeit, an einer Demenz zu leiden oder einen Schlaganfall zu erleiden, stetig. Epidemiologische Untersuchungen gehen davon aus, dass das Risiko, zeitlebens dement oder durch einen Schlaganfall schwer kognitiv beeinträchtigt zu werden, bei etwa 30 % liegt. Dies zeigt einerseits, dass eine Vorsorgevollmacht sinnvoll ist, und anderseits, dass diese rechtzeitig errichtet werden sollte.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2019.11.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-10-22 |
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