Seit Dezember ist die Bundesregierung im Amt. Der Koalitionsvertrag vom 7. Dezember 2021 enthält eine ganze Liste von Vorhaben, wie das Familienrecht „modernisiert“ werden soll. Der jurastudierte Leser weiß, dass der Koalitionsvertrag rechtlich nicht bindend ist, sondern „politisch relevante Zielvereinbarungen“ 2 enthält. Trotzdem und deshalb lohnt es sich anzuschauen, was uns vielleicht erwartet.
Es handelt sich um eine Aufzählung von mehr oder weniger konkreten Ideen. Ein Schwerpunkt ist die Stärkung von Formen des Zusammenlebens außerhalb der klassischen Familie. Ein weiterer liegt im Bereich des Zusammenspiels von Betreuung und Kindesunterhalt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2022.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-02-15 |
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