Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag im Rahmen einer martialisch klingenden „Wohnraumoffensive“ zum Auftrag gemacht, die Regelungen des Wohnungseigentumsrechtes zu reformieren und mit dem Mietrecht zu harmonisieren. Diese Absicht ist dann durch das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG) vom 16. Oktober 2020 (BGBl. I 2187) umgesetzt worden, in dessen Begründung es heißt, es bestehe ein besonderes Bedürfnis, dass sich bei der Vermietung von „Eigentumswohnungen“ keine „vermeidbaren rechtlichen Friktionen“ ergeben (BR-Drucksache 168/20, 26). Dieses Versprechen wurde erfüllt – aber nur zum Teil.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2021.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-10-15 |
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