Gelsenkirchen/Berlin (DAV). Die Durchführung von Modernisierungsarbeiten ist ausdrücklich vom Gesetzgeber gewünscht. Insofern wird der Vermieter privilegiert, insbesondere wenn er energetische Modernisierungen plant und so den Energieverbrauch seiner Immobilie reduziert. In diesem Fall ist der Mieter zum einen verpflichtet, diese Maßnahmen zu dulden. Darüber hinaus ist der Vermieter weiter berechtigt, diese Kosten auf den Mieter umzulegen. Hierzu müssen jedoch gewisse Spielregeln eingehalten werden, deren Missachtung dazu führen kann, dass die Umlage der Kosten nicht mehr möglich ist und auch die Duldungspflicht des Mieters nicht mehr besteht.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-06-24 |
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