Für viele Kolleginnen und Kollegen stand das Jahr 2018 im Zeichen des Datenschutzes. Die DSGVO, die am 25. Mai wirksam wurde, hat zu erheblichem Beratungsbedarf bei den Mandanten geführt, der bis heute anhält. Auch Kanzleien selbst mussten Prozesse und Paperwork an die DSGVO anpassen und sich dabei intensiver, als einigen lieb war, mit dem neuen Recht befassen. Die DSGVO gilt unmittelbar in den Mitgliedstaaten und geht ggf. nationalem Recht vor. Um Friktionen zu vermeiden, muss auch der deutsche Gesetzgeber nationales Recht anpassen. Dies ist bei der Einführung der DSGVO nur teilweise geschehen. Das Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU) soll dies nun nachholen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2019.03.52 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-02-18 |
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