„Well, you wonder why I always dress in black? Why you never see bright colors on my back …?“, klang es 1971 von Johnny Cash in dem Gospel „Man in black“: Rückblickend könnte man fast meinen, er habe darin auf deutsche Juristen angespielt. Denn vor Gericht sind sie an sich genau dieses: men in black. Unterschiedslos und ihrer Individualität beraubt, alle eingehüllt, uniformiert und maskiert in schwarzen Umhängen. Anonyme Robenträger.
Da die Geschichte über die Entstehung dieses schwarzen Ursprungs im Jahre 1726 allerorts nachgelesen werden kann, als Friedrich Wilhelm I. durchsetzen wollte, dass die „Spitzbuben“ schon von Weitem kenntlich zu sein hätten, dürfen die tieferen historischen Bezüge an dieser Stelle übersprungen werden: Der Preußenkönig wollte das Volk vor eben jener „Plage“ warnen, für die zuvor auch Shakespeare wenig mehr als ein „kill the lawyers first“ übrighatte. Die Robe war entstehungsgeschichtlich – anders als heute – somit ein Verdikt, keinesfalls eine Ehrenauszeichnung nach bestandenen Staatsexamina.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2021.03.24 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-02-16 |
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