Die Düsseldorfer Tabelle, die inzwischen im Jahresturnus von der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages vorbereitet, gemeinsam mit den Vertretern aus jeweils einem Familiensenat aller 24 Oberlandesgerichte beschlossen und traditionell vom OLG Düsseldorf bekannt gegeben wird, wird inzwischen in jedem OLG-Bezirk durch Leitlinien als Orientierungshilfe für die Gerichte ergänzt. Bei den unterhaltsrechtlichen Leitlinien handelt es sich um ein Hilfsmittel, das von den Tatsachengerichten bei der Ausfüllung der unbestimmten Rechtsbegriffe des „angemessenen Unterhalts“ nach §§ 1610 Abs. 1, 1361 Abs. 1 Satz 1 BGB und der „ehelichen Lebensverhältnisse“ gemäß § 1578 Abs. 1 BGB benutzt wird, um eine möglichst gleichmäßige Behandlung gleichartiger Lebenssachverhalte zu erreichen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2021.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-02-16 |
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