Können denn die Re(No)Fas rechtlich gar nichts von ihrem jeweiligen Account an die Gerichte schicken, ohne dass es qualifiziert elektronisch vom Berufsträger signiert wird? Manchmal wird im Gerichtsprozess zum Beispiel eine Anlage zwar im Schriftsatz erwähnt, aber nicht als PDF-Anlage der beA-Nachricht beigefügt. In solchen Fällen zum Beispiel wäre es doch erleichternd, wenn nicht mehr der Anwalt aus seinem beA-Postfach ein weiteres Schreiben ans Gericht mit der nachgereichten Anlage versenden müsste, sondern dies auch von den Mitarbeiter-beA-Accounts unkompliziert, ohne dass eine qualifizierte elektronische Signatur des Anwaltes nötig ist, geschehen könnte. Natürlich ist es möglich, der ReFa den eigenen Zugang zu geben, rechtlich erlaubt ist es nicht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2025.01.22 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-01-07 |
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