Endlich Erbe! Aber dann: Der wesentliche Nachlassbestandteil, die Familienimmobilie am Wörtersee, ist nicht mehr da – vom verwitweten Erblasser noch zu Lebzeiten verschenkt trotz eines bindenden Ehegattentestaments. Geht der Rückforderungsanspruch durch? Wahrscheinlich, aber nicht sicher. Und möglicherweise erst nach einem langen und mit Kosten verbundenem Prozess. Nicht jeder Mandant möchte Risiko eingehen, auch wenn es überschaubar ist; viele erhalten allerdings keine Prozesskostenhilfe. Dies könnte ein typischer Fall sein, bei der eine Prozessfinanzierung interessant ist. Bei dieser übernimmt der Prozessfinanzierer sämtliche Verfahrenskosten und erhält beim Obsiegen einen Teil vom Ertrag, oft 30 Prozent. Das kann eine gute Option sein, bevor ein schlechter Vergleich geschlossen oder ein Anspruch gar nicht durchgesetzt wird.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2020.12.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-11-19 |
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