Unser Autor, Herr Rechtsanwalt Hofele, hatte die Gelegenheit „Votum“, ein paar Gedanken zu Richter- und Anwaltschaft im Dialog zu äußern, die sich für ihn aus der täglichen Arbeit ergaben. Er hatte hier drei Fragen angesprochen:
Bei Terminverlegungsanträgen einer Partei hatte er sich gefragt, warum das nicht öfters von Seiten des Gerichts telefonisch geklärt wird, bevor neu terminiert wird.
Bei Terminierungen hatte er seinen Eindruck weitergegeben, dass bei den Terminierungen zu wenig auf eine sich aus der Klageschrift bzw. den Schriftsätzen ergebende Dringlichkeit der Sache geachtet wird.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2022.12.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-11-19 |
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