Nachdem die Berliner Justizverwaltung im Oktober 1997 die beiden (für die Nutzer kostenfreien) sog. Gemeinsamen Briefannahmestellen an den Amtsgerichten in Mitte und Charlottenburg geschlossen hatte, war es der Anwaltschaft überlassen, den drohenden Mehrkosten an Porto im Bereich der für die Gerichte bestimmten Post sinnvoll gegenzusteuern. Dem damaligen Vorsitzenden Uwe Kärgel des Berliner Anwaltsvereins gebührt einmal mehr Anerkennung für seine brillante Idee, einen Postsammeldienst für die gesamte Berliner Anwaltschaft zu vertretbaren Kosten auf freiwilliger Basis einzurichten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2025.06.25 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-05-26 |
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