Lange hat die Anwaltschaft darauf gewartet, nun geht es voran. Nach einer langen Vorgeschichte und zahlreichen schwierigen Gesprächen insbesondere auch durch die DAV-Präsidentin Edith Kindermann ist ein wichtiger Meilenstein erreicht und das Ziel endlich in Sicht. Die zwingend notwendige Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung hat den Weg ins Gesetzgebungsverfahren gefunden. Am 16. September 2020 hat das Bundeskabinett grünes Licht gegeben und den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021) beschlossen. Zum Referentenentwurf, der erst am 31. Juli veröffentlicht worden war, hatten DAV und BRAK gemeinsam Stellung genommen (DAV-SN 54/20).
Vorgesehen ist bei der Rechtsanwaltsvergütung eine Kombination aus strukturellen Verbesserungen sowie einer linearen Erhöhung im RVG. Auch die Gerichtskosten in GKG, FamGKG und GNotKG sollen steigen. Eingearbeitet wurde außerdem mit der Anpassung des JVEG u. a. eine Anhebung der Vergütung für Sachverständige und Sprachmittler/innen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2020.12.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-11-19 |
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