Sachverständige sind in allen Gerichtszweigen ein bekanntes Beweismittel, für die beteiligten Juristen oft ein „Fremdkörper“. Sie werden benötigt, weil sie über ein Wissen verfügen, über das der prozessbeteiligte Jurist meistens nicht verfügt. Sie gehen auch anders an ihren Auftrag heran als Juristen (s. den Kasten weiter unten). Es gibt deswegen mannigfaltige Berührungsängste. Diese Erkenntnis aus der Praxis führte mich dazu, das Thema in meiner vor Kurzem veröffentlichten Masterarbeit an der Universität in Cottbus (s. u. unter „Literaturverzeichnis“) zu vertiefen. Danach habe ich zu dem Thema einen Vortrag vor dem Arbeitskreis Strafrecht des Berliner Anwaltsvereins am 23. Juni 2021 online gehalten. Der folgende Text ist ein Extrakt aus der Masterarbeit und dem Vortrag. Er enthält Checklisten, was den Lesefluss stören und sehr stakkatoartig erscheinen kann. Er soll aber vor allen Dingen den Lesern praktisch nützen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2021.09.30 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 9 / 2021 |
| Veröffentlicht: | 2021-08-16 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

