Im Bereich der Arzthaftung ist zu prüfen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und ob der Gesundheitsschaden des Patienten/Mandanten auch kausal auf dem Behandlungsfehler beruht. Fragen, die von Juristen medizinisches Fachwissen erfordern, wobei es hilfreich sein kann, außergerichtlich auf eine Prüfung durch eine Gutachterkommission bzw. eine Schlichtungsstelle zurückzugreifen.
Bei den Landesärztekammern sind solche Stellen seit dem Jahr 1975 eingerichtet, wobei die Verfahren durch eigene Verfahrensordnungen geregelt sind. Für das Land Berlin war die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern in Hannover zuständig, deren Betrieb (leider) zum 31. Dezember 2021 eingestellt wurde. Die hier anhängigen Verfahren und neue Verfahren werden nun durch die Ärztekammer Berlin fortgeführt. Der Patient selbst kann hier einen Antrag auf Durchführung des Schlichtungsverfahrens stellen. Was aber, wenn der Mandant wünscht, dass dieses Verfahren anwaltlich betreut und begleitet wird? Wer übernimmt hierfür die Kosten?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2022.06.21 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-05-16 |
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