Neben dem energiepolitischen Ausnahmezustand steht die Immobilienwirtschaft enormen energierechtlichen Herausforderungen gegenüber. Der Gesetzgeber hat zuletzt einige Reformen auf den Weg gebracht, welche die Immobilienwirtschaft kennen sollte. Hierzu zählen zum einem das sog. Stufenmodell, welches regelt, wie die durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) folgenden CO2-Mehrkosten auf die Vermieter und Mieter im Bereich der Wohngebäude verteilt werden sollen. Darüber hinaus sieht die neue Heizkostenverordnung (HeizkostenV) im Verhältnis zwischen Gebäudeeigentümer und Mietenden neue Vorgaben vor, die sich zudem für den Wärmelieferanten gegenüber dem Vermieter aus der neuen Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme und Fernkälte (FFVAV) ergeben. In diesem Kontext erfolgte auch eine Anpassung der AVBFernwärmeV.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2022.10.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-09-17 |
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