Soziale Medien werden heutzutage nicht nur zur Unterhaltung, sondern auch zur Information über Waren und Dienstleistungen genutzt. Demnach ist es nur konsequent, dass sich auch die Anwaltschaft vermehrt in den sozialen Medien präsentiert, um potenzielle Mandanten zu erreichen. Und so finden sich zahlreiche Anwältinnen, Anwälte und Kanzleien auf LinkedIn, Instagram, Tiktok, YouTube, Facebook und X (vormals Twitter). Die dargebotenen Inhalte und die Art der Präsentation variieren stark, dennoch gibt es eine Gemeinsamkeit: Weil sich in den sozialen Medien Werbung und Unterhaltung vermischen, reicht die bloße Präsentation der angebotenen Rechtsdienstleistungen nicht mehr aus, weshalb zur Auflockerung oftmals Einblicke in den beruflichen Alltag gewährt und Anekdoten aus bearbeiteten Fällen berichtet werden. Aufgrund des aktuellen True-Crime-Hypes betrifft letzteres insbesondere die Strafverteidigung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2024.04.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-03-14 |
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