Zu dieser oft gestellten Frage könnten die Antworten nicht unterschiedlicher ausfallen: „Nieder mit den nationalsozialistischen Denkmalen!“ rufen die einen, „Man darf Geschichte doch nicht tilgen!“ die anderen. Erinnerungskultur ist wichtig. Doch wie wollen wir uns erinnern? Dieser Beitrag soll nicht missionieren, sondern zu einer eigenen Position im Rahmen einer aktiven Erinnerungskultur befähigen. Denn Erinnern ist nur dann möglich, wenn man über das Geschehene und die wesentlichen Streitpunkte umfassend im Bilde ist. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf des BMJV (BT-Drs. 19/26828) soll die Befassung mit dem NS-Unrecht zum Pflichtstoff der juristischen Ausbildung werden. Das zeigt: Die Messe ist noch nicht gelesen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2021.06.30 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-05-19 |
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