Bereits im Januar 2022 machte das Völkerstrafrecht in Deutschland Schlagzeilen. Vor dem Oberlandesgericht Koblenz endete das weltweit erste Verfahren zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch ehemalige Angehörige des syrischen Assad-Regimes. Der 1. Strafsenat verurteilte den Hauptangeklagten erstinstanzlich unter anderem wegen Folterungen von viertausend Menschen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.
Kurz danach waren Kriegsverbrechen aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine in aller Munde, auch weit außerhalb juristischer Fachkreise und -debatten. Bereits am 8. März 2022 verkündete der Generalbundesanwalt die Einleitung eines Strukturermittlungsverfahrens. Staatsanwaltschaften in vielen anderen europäischen Ländern eröffneten ebenfalls Ermittlungsverfahren, ebenso wie die ukrainische Generalstaatsanwaltschaft und die Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2022.10.19 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-09-17 |
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