Im November 2017 wurde die Ärztin Kristina Hänel vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Internetseite darüber informierte, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Durch Klick auf einen Link konnten Interessierte grundlegende medizinische Informationen zu diesem Thema einholen. Das große Medienecho zu diesem Fall und eine Petition mit über 160.000 Unterschriften, die die Abschaffung von § 219a StGB fordert, lenkten öffentliche Aufmerksamkeit auf diesen Paragrafen. Die Überschrift spricht lediglich von Werbung für den Schwangerschaftsabbruch.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2018.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-02-19 |
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