„Kultureinrichtungen“ waren und sind in besonderem Maße von „behördlichen“ (öffentlich-rechtlichen) Einschränkungen in ihrer Tätigkeit betroffen. Das gilt zumal für Theater. Schon der erste „Lockdown“ März 2020 und die nachfolgenden Kontaktreglementierungen hatten erhebliche Auswirkungen. Allerdings betrafen generelle Veranstaltungsverbote und die Begrenzung der regulären Platzkapazität nicht nur das Theater als Unternehmen und notgedrungen seine mitwirkenden Künstler und übrigen Mitarbeiter. Betroffen waren und sind vor allem auch die eher im Hintergrund agierenden und weniger von der Öffentlichkeit wahrgenommenen Theaterverlage und deren Autoren als unverzichtbare „Zulieferer“ des „Content“ für den Spielbetrieb.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2022.01.21 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-01-07 |
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