Das Urhebervertragsrecht bildet die Grundlage für die wirtschaftliche Betätigung der gesamten Kulturwirtschaft. Verwerter von Kulturgut sind u. a. die Rundfunk- und Fernsehanstalten, die Musik- und Filmindustrie, das Verlagswesen und die Werbewirtschaft, die Künstler selbst sowie nicht zuletzt auch die Veranstalter von Events (Live-Entertainment). Mitte Dezember 2016 haben Bundestag und Bundesrat eine Reform des Urhebervertragsrechts beschlossen. Nach dem „Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung„ (BGBl. 2016 Teil I Nr. 63) sollen die Rechte der Urheber und freischaffenden Künstler gestärkt werden. Das Gesetz tritt am 1. März 2017 in Kraft.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-02-20 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.