Das Urhebervertragsrecht bildet die Grundlage für die wirtschaftliche Betätigung der gesamten Kulturwirtschaft. Verwerter von Kulturgut sind u. a. die Rundfunk- und Fernsehanstalten, die Musik- und Filmindustrie, das Verlagswesen und die Werbewirtschaft, die Künstler selbst sowie nicht zuletzt auch die Veranstalter von Events (Live-Entertainment). Mitte Dezember 2016 haben Bundestag und Bundesrat eine Reform des Urhebervertragsrechts beschlossen. Nach dem „Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung„ (BGBl. 2016 Teil I Nr. 63) sollen die Rechte der Urheber und freischaffenden Künstler gestärkt werden. Das Gesetz tritt am 1. März 2017 in Kraft.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-02-20 |
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