Die Unterhaltsleitlinien werden von den Familiensenaten des Kammergerichts in der Regel im Jahresturnus beschlossen, zumeist im Nachgang zur Bekanntmachung einer neuen „Düsseldorfer Tabelle“. Ihr Zweck ist es, den Berliner Familiengerichten, aber auch den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, den Berliner Jugendämtern und den Unterhaltsvorschusskassen sowie den Berliner Sozialbehörden Hilfestellung und Orientierung bei der Bearbeitung von Unterhaltsstreitsachen, aber auch bei der Beratung in unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten zu geben. Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien sollen sicherstellen, dass im Wesentlichen gleich gelagerte Lebenssachverhalte im Bezirk des Kammergerichts möglichst einheitlich behandelt und entschieden werden. Sie sollen die Grundsätze der Unterhaltsrechtsprechung für die Rechtsuchenden berechenbarer und transparenter machen. Die Leitlinien binden die Familiengerichte nicht, sondern von ihnen kann aufgrund von Besonderheiten des Einzelfalles abgewichen werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2018.03.26 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-02-19 |
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