Vielleicht erinnern Sie sich noch an die 2019 heftig geführte Debatte um die europäische Reform des Urheberrechts, in deren Mittelpunkt Uploadfilter standen. Viele sahen die Freiheit des Internets bedroht. Insbesondere die Meinungsfreiheit, aber auch die Freiheit von Kunst und Wissenschaft stünden auf dem Spiel. Die Befürworter von Uploadfiltern, sogenannte „Rechteinhaber“, taten dies als Unsinn ab und verurteilten die – nicht erst seit 2019 gebräuchliche – Wortschöpfung „Zensurheberrecht“ als Kampfbegriff. Zu Recht?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2021.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-03-15 |
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