Am 14. März 2017 veranstaltete der Arbeitskreis IT-Recht des Berliner Anwaltsvereins in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im DAV (davit) ein Seminar zur Vorratsdatenspeicherung. Das Thema ist auch 11 Jahre nach Inkrafttreten der europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aktuell. Ab dem 1. Juli 2017 müssen Anbieter von Telekommunikationsdiensten den Speicherpflichten nach §§ 113a, 113b TKG nachkommen. Gegen die Vorschriften laufen diverse Verfassungsbeschwerden. Der EuGH hat derweil zwei nationale Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung aus England und Schweden für europarechtswidrig erklärt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.06.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-06-19 |
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