Das Bundesarbeitsgericht hat im September 2022 die Entscheidung des EuGH zu der Erfassung der Arbeitszeit vom 14. Mai 2019 bestätigt, allerdings nur indirekt, denn der Sachverhalt betraf das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Bereits die Pressemitteilung des BAG sorgte in fast allen Medien für erhebliches Aufsehen. Mit der Veröffentlichung seines vollständigen Urteils am 3. Dezember 2022 folgte der nächste Aufschrei – und die Fachwelt wunderte sich.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2023.03.19 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-02-10 |
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