Mit dem Ausscheiden Großbritanniens aus der europäischen Union am 31. Dezember 2020 hat sich der rechtliche Rahmen für die Anerkennung und Durchsetzung von Urteilen und vollstreckbaren Titeln aus EU-Mitgliedstaaten geändert. Nach wie vor sind Urteile und Titel, die in Deutschland (oder auch in einem anderen EU-Mitgliedstaat) erlassen worden sind, in Großbritannien generell vollstreckbar. Bevor ein deutscher Titel im Vereinigten Königreich vollstreckt werden kann, muss der Titel zunächst anerkannt/registriert werden. Durch den Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union ist jedoch diese Anerkennung komplizierter und auch zeitaufwendiger geworden. Es gelten dabei verschiedene Regelungen für Urteile aus gerichtlichen Verfahren, die vor bzw. nach dem 31. Dezember 2020 bei Gericht anhängig sind.
Dieser Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die Verfahrensschritte, welche für die Anerkennung und Vollstreckung deutscher Urteile bzw. Titel in Großbritannien erforderlich sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2022.06.20 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-05-16 |
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