Titel, die in anderen EU-Mitgliedsstaaten erlassen wurden, sind in Ungarn generell einfach zu vollstrecken, wobei einige Besonderheiten doch zu Überraschungen führen können. Das ungarische Zwangsvollstreckungsgesetz („ZwVG“) ist aktuell eines der noch wenigen Gebiete des ungarischen Zivilverfahrensrechts, dass im letzten Jahrzehnt nicht grundlegend modernisiert wurde. Das ZwVG wurde seit seiner Erlassung im Jahre 1994 zwar regelmäßig in kleinen Schritten oder gar durch Novellen angepasst, eine grundlegende Neufassung ist auf Dauer aber unumgänglich.
Dieser Beitrag soll daher einen grundlegenden Eindruck über das aktuelle ungarische Zwangsvollstreckungsverfahren vermitteln und dabei auf ein paar Besonderheiten aufmerksam machen, die deutsche Vollstreckungsgläubiger beachten sollten.
Geschlechterbezogene Ausdrücke sind als auf jedes Geschlecht angepasst anzusehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2022.01.24 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-01-07 |
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