Im Fokus der Märzsitzung des AK Sozialrecht stand ein Beitrag des AK Erbrecht; in dessen Maisitzung dann sollen sozialrechtliche Perspektiven debattiert werden. Als der AK Sozialrecht im September 2022 zu einer Gesprächsrunde mit Frau Katja Kipping lud, fand sich unter den Teilnehmenden auch Herr RA Dr. Dietmar Kurze – zunächst, um die Senatorin in seiner Eigenschaft als Vorstandsmitglied des Berliner Anwaltsvereins zu begrüßen, später, um dem Arbeitskreis Sozialrecht in seiner Eigenschaft als Co-Sprecher des AK Erbrecht gemeinsames Sitzen vorzuschlagen. In der März-Veranstaltung des AK Sozialrecht fand diese Idee nun ihre erste Umsetzung, und es war Herr Dr. Kurze selbst, der zu diesem Anlass einen Vortrag zum Thema „Erbausschlagung und Haftung im Erbrecht“ für die beiden Arbeitskreise hielt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2023.06.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-05-22 |
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