Die richterliche Hinweispflicht nach Maßgabe des § 139 ZPO ist zentrales Element der materiellen Prozessleitung. Es besteht kein richterlicher Ermessensspielraum. Mit gezielten Hinweisen kann ein Mietprozess durchaus effizient gesteuert werden. Wird ein richterlicher Hinweis schriftlich oder mündlich erbeten, muss das Gericht sich ernsthaft mit den ausgetauschten Rechtsauffassungen und der Beweiserheblichkeit auseinandersetzen. Die Fehlinterpretation eines Hinweises oder eine falsche „Weichenstellung“ im Mietprozess können im Einzelfall sogar Haftungsansprüche begründen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2024.07.16 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 7 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-06-14 |
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