Nein, ich habe keinen Segelschein, ich werde auch leicht seekrank und liebe gleichwohl die Fahrten in und um Berlin auf einem Ausflugsdampfer sowie ab und an Urlaub auf einem (kleinen) Kreuzfahrtschiff. Mein Fachgebiet ist das Arbeitsrecht, aber welche arbeitsrechtlichen Regelungen es für die Menschen gibt, die auf solchen Schiffen arbeiten, wusste ich nicht, habe es möglicherweise auch verdrängt. „Eine Seefahrt, die ist lustig …“, nun wohl nicht unbedingt für die unter Deck arbeitende Belegschaft, von der Küche über Maschinenraum und Wäscherei bis zu den Handwerkern, die auf einem Schiff auch bei hohem Wellengang Reparaturen ausführen müssen. Stimmt es, „oben Käpt‘ns Dinner, unter Deck Ausbeutung“? Nun, ich kann die Leser beruhigen. Es gibt zahlreiche Gesetze, die auch für Schiffe gelten, die nicht unter deutscher Flagge fahren. Ja, unser Seearbeitsrecht ist, wie gewohnt, sehr umfangreich und die Kontrollen sind streng. Der Verwaltungsaufwand riesig und mit einem warmen Händedruck am Hafen nicht zu erledigen. Auch hier gelten europäische Verordnungen und man versteht, dass die großen Kreuzfahrtschiffe in Panama oder in der Karibik zu Hause sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2025.09.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-08-20 |
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