Der Vorwurf einer Insolvenzverschleppung, präziser der unterlassenen, nicht rechtzeitigen oder fehlerhaften Stellung des Insolvenzantrages nach § 15a InsO, ist schnell in der Welt. Viele Insolvenzverfahren gehen mit der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren einher. Die hiermit verbundenen Belastungen wiegen für die Betroffenen gerade in der ohnehin belastenden Situation einer Insolvenz schwer. Dies soll aktuell Anlass sein, einen Blick auf die Reichweite der Strafvorschrift in § 15 a Abs. 4 InsO zu werfen – das Hauptaugenmerk liegt dabei allerdings weniger auf strafrechtsdogmatischen oder insolvenzrechtlichen Begrifflichkeiten, sondern auf praktischen Aspekten. Der Beitrag kann und soll sich dabei allein auf Grundzüge beschränken.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2021.10.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-09-17 |
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