Die Anwaltschaft hat die Entstehung von Teilmärkten auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt immer mal wieder verschlafen (gäbe es sonst Steuerberater und Inkasso?). Nun steht der Legal-Tech-freundliche Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt an. Verschläft die Anwaltschaft aus rationalem Desinteresse Legal Tech?
Der Entwurf (BR-Drs. 58/21) geht von dem angeblich „zu beobachtenden immer stärkeren rationalen Desinteresse“ der Bürger an der Rechtsdurchsetzung insbesondere im Verbraucherrecht aus. Jeder weiß, dass das stimmt. Empirisch stützt der Entwurf das aber nur auf zwei Umfragen für die Versicherungswirtschaft aus 2013 und 2020. Das ist schlecht und echt keine evidenzbasierte Gesetzgebung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2021.04.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-03-15 |
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