Irgendwann, in absehbarer Zukunft, wird die Polizei Celle einen Mann verhaften. Einen Mann, von dem die Noch-Bundesregierungskoalition zu wissen glaubt, dass er vor 40 Jahren einen Mord begangen hat, weil vermeintliche neue Beweise für eine Täterschaft sprechen (in der Gesetzesbegründung zum neuen § 362 Nr. 5 StPO wird ausdrücklich auf diesen Fall verwiesen). Einzig: Er ist kein Mörder, denn er wurde von der Mordanklage freigesprochen. Daran ändern auch vermeintliche neue Beweise nichts. Der Verfahrensgrundsatz ne bis in idem (Doppelverfolgungsverbot) schützt ihn. Das gilt noch. Doch nach Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes, welches mittlerweile Bundestag wie Bundesrat passiert hat, dauert es noch die von Art. 82 Abs. 2 S. 2 GG vorgeschriebenen zwei Wochen, bis ne bis in idem für diesen Mann nicht mehr gelten wird. Dann kann es jederzeit an seiner Tür klingeln und er kann verhaftet und erneut angeklagt werden – und vieles spricht dafür, dass genau das passieren wird. Eine Wiederaufnahme, die trotz eines rechtskräftigen Urteils – also entgegen ne bis in idem – nur aufgrund neuer Beweise stattfindet, hat es in der Bundesrepublik noch nicht gegeben. Der angerissene, wohl prominenteste Fall dieser Art ist dabei kein Einzelfall.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2021.11.21 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-10-15 |
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