Berlin (DAV). Neben den rechtlichen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten in einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann es auch zwischenmenschlich zu Unstimmigkeiten kommen. Wer kann wann den gemeinsamen Waschraum nutzen, wann sind Ruhezeiten, und welche Türen sind zu bestimmten Zeiten abzuschließen? Die Klärung solcher Fragen erhoffen sich viele Wohnungseigentümer von der Hausordnung. Was aber, wenn in der Gemeinschaft eine solche nicht existiert? Kann der Eigentümer dann verlangen, dass eine solche Hausordnung beschossen wird? Oder muss das von der Mehrheit der Eigentümer gewünscht werden?
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-04-18 |
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