Die Anwaltskammer Berlin hatte zum 01.01.2020 12.872 klassische Anwält*in nen, 1097 Anwält*innen und Syndikusrechtsanwält*innen, 254 Syndikusrechtsanwält*innen, 99 europäische Anwält*innen, 55 sonstige ausländische Anwält*innen, 110 Rechtsanwaltsgesellschaften, 1 Rechtsbeistand und 7 Geschäftsführer im Sinne des § 60 BRAO. So laut aktuellstem Jahresbericht 2020 der RAK (siehe Seite 44, https://www.rak-berlin.de/download/rak_berlin_pdfs_jahresberichte/2020_Jahresbericht.pdf). Insgesamt gab es in 2020 576 Neuzulassungen, 9 Widerrufe der Zulassung durch die Kammer und 420 Verzichte, 27 Tode (und damit Erlöschen der Zulassung) und 34 sonstige Löschungen bei den klassischen Rechtsanwält*innen.
Dem Jahresbericht lässt sich auch entnehmen, dass es im Jahre 2020 983 Beschwerdeverfahren gegeben hat.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2022.01.26 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2022 |
| Veröffentlicht: | 2022-01-07 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

