Der Zugriff auf Mobiltelefone und Telekommunikationsdaten erfolgt im Strafrecht – jedenfalls bei bedeutsameren Straftaten – nahezu als Standardmaßnahme. Die Bedeutung, welche entsprechenden Auswertungen zukommt, dürfte in Zukunft nur wachsen. Dies soll Anlass sein, in der gebotenen Kürze darzustellen, welche Daten (im weiteren Sinne) auf welcher Rechtsgrundlage überhaupt erhoben werden können und den Ermittlungsbehörden dann ggf. zur Verfügung stehen. Im Mittelpunkt stehen dabei weder rechtliche Einzelheiten noch Details der technischen Entwicklung; vielmehr soll es darum gehen, einen grundlegenden Überblick darüber zu bieten, welche Möglichkeiten und Rechtsgrundlagen es gibt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.06.21 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-06-19 |
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