Es ist nun mal in der Welt: Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin, offiziell abgekürzt als „MietenWoG Bln“, landläufig „Mietendeckel“ genannt. Dass das Gesetz verfassungsrechtliche Probleme aufwirft, ist allgemein bekannt. Aber nicht nur das: Wer das Gesetz zu lesen versucht, kommt schnell ins Grübeln und an die Grenzen seines juristischen Sachverstands. Dies jedenfalls, wenn man – wie der Verfasser – im Alltag profaner Rechtsanwender ist und nur versucht, mit den vom Gesetzgeber gelieferten Werkzeugen das rechtssuchende Publikum so gut wie möglich zu beraten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2020.07.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-06-15 |
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