Wir sehen immer wieder Fälle im internationalen Warenverkehr, bei denen eine deutsche Muttergesellschaft mit ausländischen Tochtergesellschaften für Handel und Produktion beteiligt ist, bei denen den Unternehmen aufgrund von Unachtsamkeiten größere Schäden entstehen.
Es ist auch nicht unüblich, dass damit gleich zwei Rechtsordnungen betroffen sind, auch wenn es eine Rechtswahlklausel gibt, da sachenrechtliche Problematiken (beispielsweise eine wirksame Verpfändung oder beim Arrest) sich häufig ausschließlich und nicht dispositiv nach dem Recht des Ortes richten, an dem die Sache belegen ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2022.05.23 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-04-20 |
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