Wie ich schon in meiner Einladung geschrieben habe, haben wir unseren heutigen Gast nicht als weithin bekanntes „politisches Urgestein“ eingeladen (bei drei Bundestagswahlen jeweils einziger Abgeordneter mit Direktmandat für die Partei Bündnis 90/Die Grünen und in dieser Eigenschaft auch langjähriges und immer besonders neugieriges Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Deutschen Bundestages zur Kontrolle der Geheimdienste), sondern als quasi „sachverständigen Zeugen“; als solcher soll er im Abstand von rund 40 Jahren von jener Zeit berichten, die man als „deutschen Herbst“ zu bezeichnen pflegt. Als Berliner Juristische Gesellschaft denken wir bei diesen 40 Jahren (nebenbei: die jetzt im April 2018 ja auch schon vorbei sind!) nicht nur an jenen Herbst 1977 (Entführung und Ermordung von Arbeitgeberpräsident Hans-Martin Schleyer und Geiselnahme bzw. Erstürmung der Lufthansamaschine Landshut durch die GSG 9), sondern auch an den sog. Lorenz-von-Drenkmann-Prozess, der in Berlin am 10. April 1978 und nunmehr vor exakt 40 Jahren vor dem Kammergericht begonnen hat.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2018.07.37 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 7 / 2018 |
| Veröffentlicht: | 2018-06-25 |
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