Jeder, der im Geschäftsraummietrecht tätig ist, kann von § 550 BGB eine Saga über die dunkle Seite der Macht erzählen. Der Fantasie, wie ein eigentlich langfristig abgeschlossener Mietvertrag wegen eines Schriftformverstoßes kündbar werden kann, sind keine Grenzen gesetzt. Bringt ein Bürokratieabbaugesetz die Rettung?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2024.11.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-10-16 |
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