§ 15 Abs. 1 FAO wird mit Wirkung ab 1.1.2018 um folgenden Satz 3 ergänzt: „Bei dozierender Teilnahme ist die Vorbereitungszeit in angemessenem Umfang zu berücksichtigen“. In der 4. Sitzung der 6. Satzungsversammlung wurde dies am 19.5.2017 beschlossen, da die Rechtsanwaltskammern – so der Vorsitzende des Ausschusses 1 der Satzungsversammlung – die anzuerkennende Fortbildungszeit für eine dozierende Tätigkeit eine Fachanwalts unterschiedlich bemessen hätten.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-12-20 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: