Sie sind in Moabit als Pflichtverteidiger oder Nebenklägervertreter beigeordnet worden. Sie rechnen – selbstverständlich! – keine Vorschüsse ab, sondern nur bereits entstandene Gebühren und Auslagen, um überhaupt eine Chance auf Bezahlung zu haben. Selbstverständlich rechnen Sie auch die Kopierkosten ab.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2020.05.36 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2020 |
| Veröffentlicht: | 2020-04-17 |
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