Die in § 288 Abs. 5 S. 1 BGB geregelte Verzugspauschale ist – entgegen der Rechtsansicht des 8. Senats des BAG in dessen Urteil vom 25.09.2018 – 8 AZR 26/18 – auch auf arbeitsrechtliche Entgeltansprüche anwendbar.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-05-20 |
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