Magdeburg/Berlin (DAV). Rezeptfreie apothekenpflichtige Medikamente darf ein Apotheker über die Handelsplattform Amazon vertreiben. Es liegt keine unlautere geschäftliche Handlung vor. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landgerichts Magdeburg vom 18. Januar 2019 (AZ: 36 O 48/18).
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-06-24 |
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