Egal ob Großkanzlei, mittelständisches oder kleines Anwaltsbüro – ein Thema betrifft im Rahmen der Pandemie alle Kanzleiformate gleichermaßen: Gemäß des vom BMAS am 16.4.2020 veröffentlichten Arbeitsschutzstandards tragen Arbeitgeber die Verantwortung für die Erarbeitung und Umsetzung eines betrieblichen Maßnahmenkonzepts zum Infektionsschutz. Diese Verantwortung ernst zu nehmen ist aus Sicht des Kanzleiinhabers nicht nur geboten, um den Gesundheitsschutz der eigenen Mitarbeiter möglichst sicherzustellen, sondern auch um das eigene Haftungsrisiko in zivil- und ggf. sogar strafrechtlicher Hinsicht so gering wie möglich zu halten. Letztlich ist das der Ausgangspunkt für eine Reihe von Fragen, die sich seit einigen Monaten in der Arbeitswelt auch der Anwaltskanzleien stellen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2020.10.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-09-14 |
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