In jedem Unternehmen – und damit auch in jeder Anwaltskanzlei – gibt es Fragen zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Daher ist auch für kleine Unternehmen ab einem/einer Beschäftigten eine Betreuung durch Betriebsärztinnen oder Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2 vorgeschrieben. Für Unternehmer beziehungsweise Unternehmerinnen, die den Arbeitsschutz eigenverantwortlich in das Betriebsgeschehen integrieren möchten, bietet die VBG zwei digitale Betreuungsmodelle an: Die Kompetenzzentren-Betreuung mit dem KPZ-Portal für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten (DGUV Vorschrift 2 Anlage 4) und das digitale Unternehmermodell mit dem DIAdrei-Portal für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten (DGUV Vorschrift 2 Anlage 3). Die Online-Portale der VBG bieten Unternehmen branchenspezifisch wesentliche Informationen zum Arbeitsschutz.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2025.04.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-03-14 |
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