Arbeitsstrafrecht ist ein Teilgebiet des Wirtschaftsstrafrechts, das alle spezifischen arbeitsmarktbezogenen Straf- und Bußgeldbestimmungen erfasst. Es bezieht sich im Wesentlichen auf Pflichten, die an den Arbeitgeberstatus anknüpfen. Arbeitsstrafrecht ist deshalb Arbeitgeberstrafrecht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2023.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-09-21 |
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