Dr. Christina Ziegenhorn, die u. a. durch ihre Tätigkeit am Bundesverfassungsgericht mit dem Schwerpunkt Wahlrecht und durch ihre Tätigkeit für den Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages als Expertin ausgewiesen ist, stellte zunächst die in Art. 38 Grundgesetz gewährleistete Systemoffenheit unserer Verfassung für das Wahlrecht dar. Vor dem Hintergrund der Entwicklung des bundesdeutschen Wahlrechts machte Dr. Ziegenhorn anschaulich, warum gerade die neueste, von der Ampelkoalition erarbeitete Wahlrechtsreform für dringend erforderlich erachtet wurde, um das Ausufern der Ausgleichsmandate durch die Deckelung auf 630 Sitze im Plenum zu beenden.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2025.05.08 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-04-16 |
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