1.) Die Satzungsversammlung (SV) ist das Parlament der Rechtsanwaltschaft. Jede Rechtsanwaltskammer entsendet direkt gewählte Mitglieder in die SV. Zurzeit sitzen für Berlin sieben Mitglieder in der aktuellen SV. Die Kompetenzen der SV zur Rechtssetzung sind in der BRAO geregelt und finden sich in der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) und der Fachanwaltsordnung (FAO) wieder. Ähnlich wie im Bundestag wird ein erheblicher Teil der Arbeit in den thematischen Ausschüssen der SV geleistet und vorbereitet.
2.) Wegen Corona bzw. Coronamaßnahmen fielen drei der letzten vier Sitzungen der SV aus. Da die für den 6. Dezember 2021 vorgesehene Sitzung ebenfalls auszufallen drohte – frühzeitige Vorschläge des Autors für eine Verlegung in die Corona-ärmeren Sommermonate wurden nicht aufgegriffen –, wurde die erst zweite Sitzung als Videokonferenz durchgeführt. Dazu hatte die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sehr kurzfristig eine Technik mit einem implementierten Abstimmungstool angeboten. Durch Eintritt in einen virtuellen Konferenzraum konnten alle Teilnehmer auch aktiv debattieren. Jedoch kann eine Videokonferenz eine Präsenzsitzung nur unvollkommen ersetzen. Denn unter anderem schon die Zahl der Teilnehmer, die das Wort ergriffen, war deutlich geringer als bei einer Präsenzsitzung. Insgesamt war man aber der Ansicht, so auch der Autor, besser so als erneut gar nicht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2022.03.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-02-15 |
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