Am 4. November 2019 fand die erste Sitzung der neugewählten, nunmehr 7. Satzungsversammlung in Berlin statt. Man kann die Satzungsversammlung als das Parlament der Rechtsanwaltschaft bezeichnen. Denn mit den Normen der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) und der Fachanwaltsordnung (FAO) beschließt die Satzungsversammlung Gesetze im materiellen Sinn. Die von der Satzungsversammlung gefassten Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Prüfung (und gegebenenfalls Aufhebung) durch das BMJV im Rahmen seiner Staatsaufsicht, § 191e I BRAO. Die Satzungsversammlung besteht aus den direkt gewählten Mitgliedern (nur diese sind stimmberechtigt!) der 28 regionalen Rechtsanwaltskammern, den nicht stimmberechtigten Präsidenten und Präsidentinnen der Rechtsanwaltskammern und den Mitgliedern des Präsidiums der BRAK. Damit ist die Satzungsversammlung ein Gremium auf Bundesebene. Die RAK Berlin durfte acht Mitglieder in die Satzungsversammlung schicken.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2019.12.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-10-26 |
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